Selbstsicherung an Automaten: Empfehlung für Kletterhallen
Selbstsicherungsautomaten in Kletterhallen sind oberhalb der Kletterwand angebracht und ermöglichen das Klettern im Toprope ohne Sicherungspartner. Nachdem sich ein Kletterer an der Installation eingehängt hat, zieht das Gerät das beim Klettervorgang entstehende Schlappseil bzw. Band ein. Bei einem Sturz oder „Reinsetzen“ ins Seil fängt das Gerät den Kletternden auf und lässt ihn automatisch mit gleichbleibender Geschwindigkeit bis zum Boden ab.
Selbstsicherungsautomaten wurden bisher als Rückhaltesysteme zertifiziert
Bisher wurden diese Selbstsicherungsautomaten nach der Europäischen Norm EN 341 als Rückhaltesysteme zertifiziert. Diese Norm ist jedoch nicht für die Prüfung von Auffanggeräten konzipiert, sondern für „Abseilgeräte zum Retten“. Nach EN 341 gibt es vier verschiedene Geräteklassen: A, B, C und D. Die höchsten Anforderungen erfüllt die Klasse A. Geräte der Kategorie D sind beispielsweise für nur einen einzigen Ablassvorgang zertifiziert.
Modelle, die nach EN 341 zertifiziert wurden, sind daher nicht automatisch für die Anwendung in Kletterhallen geeignet, wo täglich sehr viele Ablassvorgänge vorkommen können.
Zusätzliche Prüfvorschrift
Damit Geräte für die Anwendung in Kletterhallen und Hochseilgärten auch nach einem einheitlichen Sicherheitsstandard getestet werden, haben die europäischen Zertifizierer eine zusätzliche Prüfvorschrift (RFU PPE-R/11.128) entwickelt. Demnach müssen Geräte für den Klettersport und für Hochseilgärten die 10-fachen Anforderungen der EN 341 Klasse A erfüllen.
Geräte für die Anwendung im Klettersport werden seit 2020 europaweit in der Regel nach diesen Anforderungen zertifiziert.